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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 57/15   

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https://dejure.org/2016,102094
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 57/15 (https://dejure.org/2016,102094)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.03.2016 - L 2 R 57/15 (https://dejure.org/2016,102094)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. März 2016 - L 2 R 57/15 (https://dejure.org/2016,102094)
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  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 57/15
    Jeweils entsprechende Strecken sind auf dem Heimweg zu bewältigen, so dass die Gehfähigkeit des Versicherten insofern viermal am Tage gefordert wird (BSG, U.v. 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 57/15
    Insoweit ist allerdings zu verlangen, dass ein Kraftfahrzeug zur Verfügung des Versicherten auch tatsächlich vorhanden ist (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R -, juris).
  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 57/15
    Darunter ist im allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, U.v. 9. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 3/07 R - mwN).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 2408/15

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausgestaltung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 57/15
    In diesen Fällen liegt - wie schon nach früherem Recht - kein Wechsel vor (vgl. Gürtner in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: September 2015, § 34 SGB VI Rn. 52; vgl. ferner BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 2408/15 -, Rn. 1, juris).
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